 
Übungsbetrieb für Fahranfänger - (nur Pkw- Nutzung)
... auch ohne Führerschein ab 16 Jahren
Es besteht die Möglichkeit mit dem eigenen Fahrzeug vor dem Erwerb der Fahrerlaubnis auf dem Gelände des Fahrtrainingszentrum des ADAC-Sicherheitstraining-Paderborn zu üben!
Das Mindestalter der Übenden beträgt 16 Jahre.
Der Fahranfänger muss durch eine Person begleitet werden, die mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist.
Die Kosten betragen:
- 15,- € für 2 Stunden
- Jede weitere Stunde kostet 5,- €
Für nur 15,- € haben Sie also die Möglichkeit 2 Stunden auf den freigegebenen Flächen zu üben.
Eine Voranmeldung für die Fahrübungen ist nicht erforderlich. Leider kommt es vor, dass wir die Termine kurzfristig absagen müssen. Schauen Sie kurz auf diese Seite, ob der Termin noch aktuell ist.
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Termine Übungsbetrieb
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Stand: 05.09.2010 |
| | Ort | Tag | Datum | Zeit | | Paderborn | Donnerstag | 26.08.2010 | 14.00 - 20.00 Uhr | | Paderborn | Dienstag | 31.08.2010 | 14.00 - 20.00 Uhr | | Paderborn | Donnerstag | 09.09.2010 | 14.00 - 20.00 Uhr | | Paderborn | Donnerstag | 16.09.2010 | 14.00 - 20.00 Uhr |
Termine ohne Gewähr! Änderungen sind vorbehalten! Bevor Sie anreisen, vergewissern Sie sich bitte, ob der Termin auch wirklich stattfindet. Platz- und Betriebsordnung:
(nur Pkw-Nutzung)
Das ADAC Fahrtrainingszentrum Paderborn stellt seine Anlage zur Verfügung, auf der dem Hausherrn das Recht vorbehalten ist, den Besucherkreis zu beschränken oder das Üben von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen.
Dazu gehören z.B. die Beschränkung der Benutzungsdauer bei zu starkem Andrang oder die Schließung sowie teilweise Sperrung von Teilstrecken auf dem Gelände.
Jeder, der in das Gelände einfährt und diese Bestimmungen unterschreibt, erkennt damit die verbindliche Betriebsordnung an. Die Benutzung des Fahrtrainingszentrums erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung seitens des ADAC-OWL, seines Pächters und seiner Mitarbeiter.
Änderungen der Öffnungszeiten z.B. wegen Durchführung von Arbeiten etc. ist vorbehalten. Diesbezügliche Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang vor Ort oder auf Anfrage.
Die Gebühr für die Benutzung ist vor Befahren des Zentrums zu entrichten. Dabei wird eine Fahrkarte ausgehändigt, die ausgefüllt als Quittung für den hinterlegten Fz-Schein dient.
Bei Verlust oder Nichtlösen der Benutzerkarte (Schwarzfahrer) wird eine Gebühr in Höhe von € 25,- erhoben.
Bei Fahren ohne gelöste Benutzerkarte erfolgt zusätzlich ein Platzverweis. Zivilrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
Die Anlage darf nur mit zugelassenen und verkehrssicheren Fahrzeugen benutzt werden. Die Begleitperson muss mindestens seit 2 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und während der gesamten Dauer der Übungsfahrt neben dem Fahrer sitzt. Personen unter 16 Jahren genießen keinen Versicherungsschutz und können somit zum Übungsbetrieb nicht zugelassen werden.
Fahrzeuge mit Kurzzeit- oder Händler-KENNZEICHEN sind von der Benutzung ausgeschlossen.
Schäden am eigenen KFZ unterliegen keinem Versicherungsschutz.
Leih- oder Leasingfahrzeuge werden auf eigenes Risiko benutzt.
Wegen der bestehenden Unfallgefahr ist im Übungsgelände das Verlassen des Fahrzeuges oder das Begehen der Fahrbahnen nicht gestattet. Kurze Rastpausen sind selbstverständlich auf dem Parkplatz möglich.
Auf dem Übungsgelände gelten die Bestimmungen der StVO. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
Zu schnelles Fahren oder Überholen wird mit einem sofortigen Platzverweis geahndet. Schäden, die durch Nichtbeachtung der StVO oder Platzordnung entstehen, müssen vom Verursacher reguliert werden.
Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis ohne Erstattung der Benutzungsgebühr.
Bei allen Schäden mit anderen Fahrzeugen muss die Schadensforderung dem Verursacher gegenüber geltend gemacht werden. Der ADAC-OWL und der Betreiber des Fahrtrainingszentrums mit seinen Mitarbeitern haben auf die Schadensregulierung keinen Einfluss und scheiden hierfür von vornherein aus. Das Aufsichtspersonal ist jedoch bei der Aufnahme der Schadensanzeige für den Haftpflichtversicherer behilflich.
Jede gewerbliche Tätigkeit Dritter im Bereich des Trainingszentrums ist untersagt.
Achtlos weggeworfene Abfälle werden gegen eine Gebühr von € 15,- entsorgt.
Für alle nicht im Rahmen dieser Platz- und Betriebsordnung besonders aufgeführten Punkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Benutzungsgebühr wird als Pauschalpreis berechnet.
Gebühren (Stand Januar 2010)
- 15,- € für max. 2 Stunden
Mit Pylonen abgesperrte Flächen dürfen auf keinen Fall befahren werden ! Benutzen Sie ausschliesslich die befestigten, geteerten Flächen !
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